Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Tagungen

Die Angaben in den Geschäftsbedingungen der Hotel Belvedere Grindelwald AG sind verbindlich und Bestandteil einer Reservation und/oder eines Vertrages.

Annullierung

  • bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei
  • 27-14 Tage vor Anreise 50% der reservierten Leistungen
  • 13-3 Tage vor Anreise 80% der reservierten Leistungen
  • 2-0 Tage vor Anreise 100% der stornierten Leistungen

Sie können maximal 20% der Zimmer, die Sie uns 28 Tage vor Anreise bestätigt haben, kostenfrei stornieren.

Bestätigung

Sobald die vom Hotel schriftlich verfasste Bestätigung vom Kunden unterzeichnet und retourniert, ist der Vertrag beidseitig definitiv und rechtskräftig.

Nutzungsdauer

Die Hotelzimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis um 09.00 Uhr zur Verfügung.

Option

Optionsdaten sind für beide Partien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel über sämtliche Räume verfügen, sofern keine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden eingegangen ist.

Personenzahl

Für die Verrechnung der Leistungen ist die 48 Stunden vor dem Anlass gemeldete Personenzahl mass-gebend. Zusätzliche Gäste werden zu den bereits bestätigten Konditionen verrechnet.

Versicherung / Schäden

Der Kunde haftet für sämtliche Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. durch seine Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung betreffend von Kunden, Veranstalter, Referenten, Teilnehmer oder Dritten eingebrachten Sachgegenständen wie z.B. Garderobe oder Einrichtungen ab.

Garantie

Als Garantie der Reservierung ist eine Kreditkarte zu hinterlegen. Firmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz haben zusätzlich bis 3 Wochen vor Anreise eine Anzahlung in der Höhe von 50% des Totalbetrags zu leisten und die restlichen 50% bis 3 Tage vor Anreise zu überweisen.

Zahlungskonditionen

Die Gesamtrechnung ist für Firmen mit Sitz in der Schweiz innert 30 Tagen zu begleichen. Das Hotel behält sich vor, bei grossen Anlässen eine Anzahlung vorab in Rechnung zu stellen.

Gerichtsstand

Die mit dem Hotel abgeschlossenen Verträge und eingegangenen Geschäftsbeziehungen unterstehen lokalem Recht am Standort des Hotels.

Stand: 13. Juli 2022